Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08.09.2009)
1.
Bei Zusammentreffen mehrerer Allgemeiner Geschäftsbedingungen gelten in unserem Verhältnis immer nachfolgende AGB.
2. Softwarelizenz-Bedingungen (ausdrückliche Softwarelizenzen)
2.1
Soweit Sie eine ausdrückliche Softwarelizenz downloaden oder sonst erwerben, gelten die nachfolgenden Lizenzbestimmungen:
Soweit Sie Software KOSTENLOS von uns erhalten haben, gewähren wir Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur unentgeltlichen Nutzung der Software.
2.2
Sie sind berechtigt, diese Software UNENTGELTLICH an Dritte weiterzugeben.
Da die Software unentgeltlich überlassen wird, wird sie Ihnen wie vorliegend zur Verfügung gestellt, OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG.
Die Gewährleistung wird insbesondere für die Sach- und Rechtsmängel der Software, ihre Eignung für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Anwendung oder ihre Wiederverkäuflichkeit ausgeschlossen. Sie benutzen die Software also auf eigene Gefahr.
Erweist sich die Software als mangelhaft, gehen etwaige Service- oder Reparaturkosten allein zu Ihren Lasten und nicht zu den unseren Lasten oder deren Lieferanten.
Dieser Gewährleistungsverzicht stellt einen wesentlichen Teil dieses Vertrages dar.
2.3
Soweit Ihnen eine Software gegen Zahlung einer einmaligen oder widerkehrenden Softwarelizenzgebühr für ausdrückliche Softwarelizenzen überlassen wird, gelten nachfolgende Bedingungen:
Gegen Zahlung der jeweils vereinbarten oder von uns festgelegten Lizenzgebühren gewähren wir Ihnen eine nicht-ausschließliche Lizenz zur Benutzung der Software und ggf. begleitender Dokumentationen in der von uns bestimmten Art und dem von uns bestimmten Umfang (vgl. Umfang der Nutzungsrechte). Wir gewähren binnen 90 Tagen seit dem Datum des Erwerbs (Beginn der Linzenz), daß die Software im wesentlichen der vereinbarten Funktionalität entspricht.
Unsere Software ist nach bestem Wissen und Gewissen programmiert und getestet. Gleichwohl können nicht alle in Betracht kommenden Fehler, System- und Programmumgebungen berücksichtigt werden. Wir können daher nicht gewährleisten, daß unsere Software stets fehler- und unterbrechungsfrei oder sicher läuft. Insbesondere können wird keinerlei Haftung dafür übernehmen, daß die Software in jeder Arbeitsumgebung stets vollumfänglich lauffähig ist. Insbesondere über Hard- und Softwarevoraussetzungen hat sich der Anwender (Lizenznehmer) vor Installation und Inbetriebnahme hinreichend zu informieren. Für etwaige mündliche oder fernmündliche Zusicherungen ist der Lizenznehmer beweispflichtig.
Wir haften innerhalb eines Zeitraumes von 90 Tagen seit Erwerb der Lizenz nach eigenem Ermessen
• entweder für die Bereitstellung eines neuen Datenträgers, sofern die Software durch Versendung von Datenträgern erworben wurde, anderenfalls für die Bereitstellung des entsprechenden Downloads im Internet,
• oder dafür, Sie zu beraten, wie Sie die Funktionalität der Software im wesentlichen herstellen können.
Vorgenannte Gewährleistung gilt nur, falls der Lizenznehmer uns rechtzeitig von dem vorliegenden Problem unterrichtet und den Nachweis über die Lizenz erbringt. Rechtzeitig bedeutet in diesem Zusammenhang die Problemmeldung innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist. Wir werden uns bemühen, die Gewährleistung innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
Die Beschränkung des Gewährleistungsumfanges ist - sofern das geltende Recht umfangreichere Gewährleistungsrechte vorsieht - auf das zulässige Mindestmaß beschränkt.
Diese Gewährleistung stellt die einzige von uns gemachte Gewährleistung dar. Wir bieten keinerlei andere Gewährleistungen, weder mündlich noch schriftlich. Weder garantieren wir für Fehlerfreiheit, noch für eine Wiederverkäuflichkeit, noch für die Eignung für einen bestimmten Zweck.
Wir haften nicht dafür, daß die Nutzung der Software außerhalb von Deutschland gegen geltendes Recht verstößt. Hierüber hat sich der Lizenznehmer vor Lieferung (Download), Installation und Inbetriebnahme selbst zu überzeugen.
Kein Angestellter, Mitarbeiter, Wiederverkäufer oder Händler ist ermächtigt oder berechtigt, uns zu einer erweiterten Gewährleistung zu verpflichten.
2.4
Sofern Sie eine ausdrückliche Softwarelizenz erworben haben, umfasst diese:
• Die Nutzung der Software auf einem einzelnen Computer
• Die Nutzung der Software in einem Netzwerk, vorausgesetzt jede Person, die Zugriff auf die Software über das Netzwerk nimmt, besitzt ein eigenes Lizenzrecht für die Software; • die Software auf einem anderen Computer nutzen, solange pro Lizenz nur ein Vervielfältigungsstück zur selben Zeit benutzt wird;
• die Software für Archivierungzwecke vervielfältigen, sofern jede Kopie alle Schutzrechtsvermerke der Originalversion enthält;
Hiervon ausgenommen ist Software, die von uns ausdrücklich zur Weitergabe an Dritte bestimmt ist (Freeware, Shareware). Die Weitergabe an Dritte darf dann nur unter der Voraussetzung erfolgen, daß diese ebenfalls kostenlos, ohne Veränderungen und einschließlich aller Hinweise auf Schutzrechte erfolgt.
Wir gewähren grundsätzlich keine Nutzung der Software durch Dritte oder Mehrfachbenutzung. Nicht von der Lizenz erfaßt ist ferner die Berechtigung, die Software unbefugt zu verändern, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. Ausdrücklich untersagen wir, ohne unsere Zustimmung auf der Software aufbauende Software oder gleichartige Software auf der Grundlage unserer Software zu erstellen. Ferner ist ausdrücklich untersagt, unsere Software zu verleasen, zu vermieten oder zu verleihen.
Die übertragung erworbener Lizenzrechte ist ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung ebensowenig statthaft, wie die Entfernung oder Veränderung unserer Schutzvermerke.
Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Lizenzvereinbarung automatisch. Sofern eine automatische Beendigung des Lizenzvertrages nach dem geltenden Recht nicht möglich ist, stets uns ein Außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ein Ersatz ist für diesen Fall der Beendigung des Vertrages ausgeschlossen. Der Lizenznehmer ist in diesem Falle verpflichtet, alle ihm überlassenen Daten und Dokumentationen umgehend zu vernichten.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich im Falle der erlaubten Weitergabe der Software sich vor Weitergabe über etwa bestehende Exportverbote zu informieren und bei bestehendem Verbot keine unerlaubte Weitergabe vorzunehmen bzw. diese zu verhindern.
Die Weitergabe jeglicher Produkte von uns erfolgt unter dem Ausschluß jeglicher Gewährleistung, insbesondere für Mangelschäden und Mangelfolgeschäden. Wir haften ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
3. Ausdrückliche Nutzungslizenzen (Internet-KnowHow)
3.1 Kontonutzungslizenzen
3.2 lizenzierte Portalkopien
Durch Kauf einer von uns lizenzierten Portalkopie erwerben Sie weder Rechte an eingesetzter Software, noch das recht zum Weiterverkauf eingesetzter oder beinhalteter Software oder der Lizenz selbst.
Die erworbene Lizenz ist nur gültig für den Einsatz auf demjenigen Server, den wir Ihnen explizit nach Zahlungseingang und Nennung des von Ihnen gewünschten Domainnamens aufsetzen. Die Nutzung der Lizenz auf einem anderen als dem vor beschriebenen ist ausgeschlossen. Ein Hosting auf anderen Servern als den unseren ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Nutzungslizenz beinhaltet den Einsatz der durch uns lizenzierten Version für Ihre eigenen, ganz speziellen Interessen und Zielsumsetzungen, die aus der Natur der Sache heraus nur im themenspezifischen Bereich des Ursprungssystems angesiedelt sein können.
Sofern Sie bei Ihrem Besuch des entsprechenden Ursprungssystems einen Einsatz hinsichtlich Ihrer Zwecke und Absichten nicht offensictlich erfasst haben und dennoch einen KnowHow-Nutzungs-Bezug in Ihr Kalkül einbeziehen, lehnen wir einen KnowHow-Nutzungs-Transfer in Form einer einhergehenden Erteilung der entsprechenden Nutzungslizenz bereits im Voraus ab.
Sie und eine weitere benannte Person oder maximal 2 von Ihnen benannte Personen, welche in direktem Beschäftigungsverhältnis zu Ihrer natürlichen und/oder juristischen Person stehen und ebenfalls die zu unterzeichnende Geheimhaltungserklärung gegengezeichnet haben, werden auf diesem System geschult. Im Besonderen in der für Sie spezifischen Nutzung und der suchmaschinenoptimierten Handhabung des Gesamtsystems.
Sie erwerben durch den Kauf der Lizenz das Nutzungsrecht an unserem KnowHow. Keinesfalls erwerben Sie das KnowHow selbst. Demzufolge bezieht sich Ihre Zahlung einzig und alleine auf das Recht zur Nutzung des KnowHow, welches nach Ablauf eines möglichen Widerrufsrechtes entsprechend vollumfänglich an Sie transferiert wird. Die Nutzungslizenz erhalten Sie unmittelbar nach Zahlungseingang.
In dem einmaligen Bruttolizenzbetrag ist der Support für den Zeitraum von 12 Monaten ab Datum der Erteilung der Nutzungslizenz inklusive. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird Ihnen monatlicher Support in Höhe von 300,00 € berechnet.
3.3 Portalnutzungslizenzen
Durch Erwerb einer Portal-Nutzungslizenz übertragen wir Ihnen das Recht zur Nutzung des entsprechenden Ursprungssystem, inklusive der ausdrücklich genannten Domain(s), im aktuellen, technischen Ist-Zustand!
Unser Recht zum Verkauf von lizenzierten Portalkopien bleibt erhalten! Lediglich die Exklusivnutzungslizenz wird unmittelbar nach realem Zahlungseingang nicht mehr angeboten.
Sie erwerben durch Kauf dieser Lizenz weder Rechte an eingesetzter Software, noch das Recht zum Weiterverkauf eingesetzter oder beinhalteter Software oder der Lizenz.
Verpflichtend in dieser Nutzungslizenz ist der Beibehalt der Rahmenbedingungen des Portals selbst!
Die erworbene Lizenz ist nur gültig für den Einsatz auf demjenigen Server, den wir Ihnen explizit nach Zahlungseingang aufsetzen. Die Nutzung der Lizenz auf einem anderen Server als dem vor beschriebenen ist ausgeschlossen. Ein Hosting auf anderen Servern als den unseren ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Nutzungslizenz beinhaltet:
Die Nutzung derselben für Ihre eigenen, ganz speziellen, Interessen und Zielumsetzungen, die mit der offenkundigen Zielsetzung des derzeitigen, produktiven Systems deckungsgleich sind. Sofern Sie bei Ihrem Besuch des Usprungssystems einen Einsatz hinsichtlich Ihrer Zwecke und Absichten nicht offensichtlich erfasst haben und dennoch einen KnowHow-Nutzungs-Bezug in Ihr Kalkül einbeziehen, lehnen wir einen Lizenz-Transfer und einhergehende Erteilung der Nutzungslizenz bereits im Voraus ab.
Sie und zwei weitere benannte Personen oder maximal 3 von Ihnen benannte Personen, welche in direktem Beschäftigungsverhältnis zu Ihrer natürlichen und/oder juristischen Person stehen und ebenfalls die zu unterzeichnende Geheimhaltungserklärung gegengezeichnet haben, werden auf diesem System geschult. Im Besonderen in der für Sie spezifischen Nutzung und der suchmaschinenoptimierten Handhabung des Gesamtsystems.
Sie erwerben durch den Kauf der Lizenz das Nutzungsrecht an unserem KnowHow. Demzufolge bezieht sich Ihre Zahlung einzig und alleine auf die Nutzungslizenz, welche nach Ablauf eines möglichen Widerrufsrechtes entsprechend vollumfänglich an Sie transferiert wird. Die Nutzungslizenz erhalten Sie unmittelbar nach Zahlungseingang.
In dem einmaligen Bruttolizenzbetrag ist der Support für den Zeitraum von 12 Monaten ab Datum der Erteilung der Nutzungslizenz inklusive. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird Ihnen monatlicher Support in Höhe von 300,00 € berechnet.
3.4 Exklusive Nutzungslizenzen
Eine Exklusivnutzungslizenz beinhaltet das zugehörige Lizenzportal (Nutzungsrecht Originalsystem (Portalnutzungslizenz)) und die sofortige Einstellung des Verkaufs lizenzierter Portalkopien des Ursprungssystems.
Sie erwerben durch Kauf dieser Lizenz weder Rechte an eingesetzter Software, noch das Recht zum Weiterverkauf eingesetzter oder beinhalteter Software oder der Lizenz.
Die erworbene Lizenz ist nur gültig für den Einsatz auf demjenigen Server, den wir Ihnen explizit nach Zahlungseingang aufsetzen. Die Nutzung der Lizenz auf einem anderen Server als dem vor beschriebenen ist ausgeschlossen. Ein Hosting auf anderen Servern als den unseren ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Nutzungslizenz beinhaltet:
Die Nutzung derselben für Ihre eigenen, ganz speziellen, Interessen und Zielumsetzungen. Sofern Sie bei Ihrem Besuch des Usprungssystems einen Einsatz hinsichtlich Ihrer Zwecke und Absichten nicht offensichtlich erfasst haben und dennoch einen KnowHow-Nutzungs-Bezug in Ihr Kalkül einbeziehen, lehnen wir einen Lizenz-Transfer und einhergehende Erteilung der Nutzungslizenz bereits im Voraus ab.
Sie und zwei weitere benannte Personen oder maximal 3 von Ihnen benannte Personen, welche in direktem Beschäftigungsverhältnis zu Ihrer natürlichen und/oder juristischen Person stehen und ebenfalls die zu unterzeichnende Geheimhaltungserklärung gegengezeichnet haben, werden auf diesem System geschult. Im Besonderen in der für Sie spezifischen Nutzung und der suchmaschinenoptimierten Handhabung des Gesamtsystems.
Sie erwerben durch den Kauf der Lizenz das Nutzungsrecht an unserem KnowHow. Demzufolge bezieht sich Ihre Zahlung einzig und alleine auf die Nutzungslizenz, welche nach Ablauf eines möglichen Widerrufsrechtes entsprechend vollumfänglich an Sie transferiert wird. Die Nutzungslizenz erhalten Sie unmittelbar nach Zahlungseingang.
In dem einmaligen Bruttolizenzbetrag ist der Support für den Zeitraum von 12 Monaten ab Datum der Erteilung der Nutzungslizenz inklusive. Nach Ablauf dieser 12 Monate wird Ihnen monatlicher Support in Höhe von 300,00 € berechnet.
4. Inhalte von Programmteilen und Internetseiten:
Für Inhalte unserer Software und unserer Internetseiten oder Publikationen sind wir nur insoweit verantwortlich, als diese ausdrücklich und unmittelbar redaktionell von uns zu verantworten sind.
Von den Inhalten von Bannern (Werbeflächen) und Inhalten anderer Anbieter oder Seiten, auf die wir verweisen (sog. Links) distanzieren wir uns ausdrücklich; hierfür sind wir nicht verantwortlich.
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Sollten eine oder mehrere Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder der Vertrag eine Lücke aufweisen, so sind deswegen nicht alle Abreden unwirksam oder nichtig. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Abrede soll diejenige Abrede treten, die wirksam vereinbar ist und dem wirtschaftlichen Zweck der übrigen Abreden am nächsten kommt. Ist dies nicht möglich, sind die Parteien des Vertrages gehalten, eine Abrede zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der nichtigen oder unwirksamen Abrede am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke. Sollte keine der Möglichkeiten in Betracht kommen, so gilt das Gesetz.
Distanzierung
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